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Voraussetzungen;

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis:

"Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"


Einige Grundvoraussetzungen für die Antragstellung deines Führerscheins möchten wir hier kurz wiedergeben.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, wer als deine Begleitperson überhaupt in Frage kommt und welche Dokumente von Dir und deinen Begleitpersonen für die Antragstellung benötigt werden.

1. Antragstellung

Bitte beachte, das die Auskünfte über Dich, im Führerscheinantrag wahrheitsgemäß angegeben werden. Die Entscheidung, ob und inwieweit Angaben über körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zu einer Ablehnung oder zu einschränkenden Vermerken in der von Dir angestrebten Fahrerlaubnis führen, trifft letztlich die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung.

2. Dein Führerscheinantrag

Dein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren", ist eine großartige vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, nach der Ausbildung in der Fahrschule und der erfolgreichen Prüfung, quasi "unter Obhut" einer Vertrauensperson, deinen Umgang mit einem Auto und die unendlich vielen verschiedenen Verkehrssituationen, die vorkommen können, sicherer zu bestehen.

3. Grundvoraussetzungen

An den Anfang des "B17-Führerscheins", hat der Gesetzgeber einige wichtige Grundvoraussetzungen gestellt. Diese sind zwingend notwendig, denn ein Fahrzeug darf im öffentlichen Strassenverkehr nur von Personen bewegt werden, wenn diese hierfür die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllt. Auch dein künftiger "Beifahrer", also deine jeweilige Begleitperson im Auto, muss einige Voraussetzungen erfüllen.

4. Benennung von Begleitpersonen und Fragestellungen im Antrag...

Der Original-Führerscheinantrag enthält eine Tabelle, in dieser kannst Du, eine oder mehrere Begleitpersonen benennen. (Bitte beachte dabei die Voraussetzungen für Begleitpersonen)

Im Antragsformular werden auch Fragen zu Deinen körperlichen Voraussetzungen, also zu eventuellen Erkrankungen/Behinderungen gestellt. z.B.:

- Kopf- oder Gehirnverletzungen?

- Verlust eines Auges?

- Amputation oder Versteiffung von Gliedmaßen?

- Geisteskrankheit?

- Epilepsie?

- Schwerhörigkeit?

- Herz- und/oder Kreislaufstörungen?

- Störung der Farbensicherheit?

- Zuckerkrankheit?

- andere Gebrechen...

Es folgen auch gezielte Fragen zu Drogenabhängigkeit bzw. dem Konsum von Rauschmitteln.

5. Unterlagen die benötigt werden...

Es werden natürlich einige Unterlagen von Dir benötigt, hier findest Du eine Auflistung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit).

Folgende Unterlagen solltest Du mit deinem Antrag einreichen oder kurzfristig nachreichen!

BEACHTE: Die Bearbeitung deines Antrages durch die Kreisverwaltung kann zur Zeit, 6-8 Wochen dauern!

1. Einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

2. Ein aktuelles Lichtbild, ohne Kopfbedeckung! (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007)

und eine Original-Unterschrift auf einem Unterschriftsaufkleber.

3. Gut lesbare Kopie deines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder deines Reisepasses mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

4. Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle

5. Gut lesbare Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises/Reisepasses der Begleitperson/en (zwingend erforderlich)

6. Gut lesbare Kopie von Vorder- und Rückseite des Führerscheines der Begleitperson/en (zwingend erforderlich)


6. Erklärung der Begleitperson/en

Zur Antragstellung müssen die von Dir ausgewählte/n Begleitperson/en ihr Einverständnis zu folgenden Punkten erklären:

- zu meiner Benennung als Begleitperson für den/die oben angegebe/n Antragsteller/in zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" in Rheinland-Pfalz.

- zur Einholung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

- zur Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Evalation des Modells "Begleitetes Fahren ab 17" in Rheinland-Pfalz entsprechend § 48b FeV

Anforderungen an die begleitende Person nach § 48a Abs. 4 bis 6 FeV:

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

- vor Antritt der Fahrt und

- während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Die begleitende Person

- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

- muss mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn Sie

- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,

- unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

7. Führerscheinantrag

Das Original-Formular für die Führerschein- Antragstellung bekommst Du bei deinem Fahrlehrer, in Zukunft stellen wir das Formular auch zum Download und selbst ausdrucken (im Servicebereich) bereit...

8. Gültigkeit deiner Gebührenzahlung an die Kreisverwaltung

Deine eingezahlten Gebühren für die Führerscheinstelle verfallen, wenn die erforderlichen Prüfungen nicht rechtzeitig, innerhalb von 12 Monaten abgelegt werden. (Darauf haben WIR keinen Einfluß)

Bei Fragen zu diesem Thema,

können Sie uns gerne kontaktieren!

(Stand: 20.04.2021, Fahrschule Alef)

Voraussetzungen - Antrag - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Studiengänge

Supplement:

Viel Spaß bei der "digitalen Art" der "Erfahrung" mit uns. Bei Fragen, Verbesserungsvorschlägen oder technischen Problemen mit unserer Website, sind wir über jeden Hinweis dankbar und erbitten eine kurze Mail an: support@fahrschule-alef.de

- Wegen der besseren Lesbarkeit wurde in den Texten dieser Website auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher oder diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


- Die Teilnahme an allen Veranstaltungen, Kursen und Ausbildungseinheiten

erfolgt, (soweit gesetzl. zulässig) auf eigene Gefahr!!!

(Stand: 09.07.2021)

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