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Aufstieg Klasse "A1" in "A2"
und Klasse "A2" in "A"

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(Alle Angaben dieser Website sind ohne Gewähr!)    (Stand: 09.07.2025)

Viele Zweiradfahrer bekommen irgendwann den Wunsch ein "größeres" Motorrad zu fahren. Der Gesetzgeber hat daher, bei Vorbesitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis, die Möglichkeit vorgesehen, in eine höhere Führerscheinklasse "aufzusteigen". Nachfolgend nennen wir Dir die Voraussetzungen und Anforderungen, für einen solchen Aufstieg:

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Aufstieg aus Klasse "A1" in Klasse "A2"

Aufstieg aus Klasse "A2" in Klasse "A"

Voraussetzungen/Anforderungen:

Beim Aufstieg aus der Führerscheinklasse "A1" in Klasse "A2" ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. 

Jedoch muss der Führerschein Klasse "A1" vor mindestens zwei Jahren erworben worden sein. 

Bei Erweiterung aus Klasse "A1" in Klasse "A2" ist auch keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Bei Vorbesitz der Klasse "A1" oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980 findet keine theoretische Prüfung statt; es ist nur eine praktische Prüfung nötig!

Voraussetzungen/Anforderungen:

Beim Aufstieg aus der Führerscheinklasse "A2" in Klasse "A" ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Jedoch muss der Führerschein Klasse "A2" vor mindestens zwei Jahren erworben worden sein. 

Bei Erweiterung aus Klasse "A2" in Klasse "A" ist auch keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Direkteinstieg ist mit 24 Jahren bzw. 20 Jahren, bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse "A2" möglich.;
Mit Vorbesitz der Klasse "A2" findet keine theoretische Prüfung statt; es ist nur eine praktische Prüfung nötig!

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