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Kraftrad-Führerscheinklassen

Hier findet Ihr die Führerscheinklassen für Krafträder mit einer Beschreibung um welches Kraftrad es sich handelt,

- welche Klassen eingeschlossen sind, - welches Mindestalter, - welcher Vorbesitz gebraucht wird usw.  
Zwei- und Dreirädrige Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, auch mit Anhänger od. Beiwagen, sind hier enthalten.

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Klasse "A"

Die Führerscheinklasse "A", gilt für „große“ Krafträder, auch mit Beiwagen,

- die einen Hubraum von mehr als 50 cm³, sowie

- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, haben.

- sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Gültigkeit/Voraussetzungen:

Die Klasse "A" schließt die Führerscheinklassen: "A2, A1, AM" ein.

- Das Mindestalter ist 24 Jahre, oder mind.

20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2"), oder 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse "A")

- Zum Erwerb muss kein anderer Führerschein vorhanden sein.

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Klasse "A2"

Zur Führerscheinklasse "A2" zählen Krafträder, auch mit Beiwagen,

- deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h beträgt,

- sowie einen Hubraum von über 50 cm³.
Die maximale Leistung darf 35 kW nicht übersteigen, bei einem Verhältnis; Leistung zur Leermasse = maximal 0,2 kW/kg.

Gültigkeit/Voraussetzungen:

Die Klasse "A2" berechtigt auch zum Führen von Krafträdern der Klasse "A1" und "AM". 
- Zum Erwerb ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich,

- jedoch kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis.

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Klasse "A1"

Krafträder der Klasse "A1", sind:
- Leichtkrafträder, mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, sowie

- einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³.

Das Verhältnis Leistung zur Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg, betragen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³, sowie

- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45  km/h mit einer Leistung von max. 15 kW.

Gültigkeit/Voraussetzungen:

Klasse "A1" berechtigt auch zum Führen von:

- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

von mehr als 40 km/h, (Erstinbetriebnahme vor dem 31.12.1983).

- Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW u. einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ , (EZ. vor dem 18.01.2013)

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, Klasse "A1", schließt die Klasse "AM" ein.​​

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Klasse "AM"

In die Klasse "AM" fallen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h,
- einer elektronischen Antriebsmaschine oder
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 cm³.
- einer max. Antriebsleistung von 4 kW.

Gültigkeit/Voraussetzungen:

- Für den Erwerb der Klasse "AM" ist kein Führerschein-Vorbesitz erforderlich.

- Ein Mindestalter von 15 Jahre genügt.

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Klasse "B 196"
(Vorbesitz Klasse "B")

Krafträder (auch mit Beiwagen),

- mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und

- einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Das Verhältnis Leistung zur Leermasse darf maximal: 0,1 kW/kg betragen.

Gültigkeit/Voraussetzungen:

- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

- Vorbesitz Klasse "B" ist zwingend erforderlich (mindestens 5 Jahre).

- Mindestens 10 praktische Unterrichtsstunden à 45 Minuten

- Erfolgreiche Teilnahme an 4 theoretischen Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten.

Es ist weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung erforderlich!

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Anforderungen/Voraussetzungen für Deinen Aufstieg in eine
höhere Kraftradklasse siehe HIER...

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