Kraftrad-Führerscheinklassen
Hier findet Ihr die Führerscheinklassen für Krafträder mit einer Beschreibung um welches Kraftrad es sich handelt,
- welche Klassen eingeschlossen sind, - welches Mindestalter, - welcher Vorbesitz gebraucht wird usw.
Zwei- und Dreirädrige Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, auch mit Anhänger od. Beiwagen, sind hier enthalten.

Klasse "A"
Die Führerscheinklasse "A", gilt für „große“ Krafträder, auch mit Beiwagen,
- die einen Hubraum von mehr als 50 cm³, sowie
- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, haben.
- sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
Die Klasse "A" schließt die Führerscheinklassen: "A2, A1, AM" ein.
- Das Mindestalter ist 24 Jahre, oder mind.
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2"), oder 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse "A")
- Zum Erwerb muss kein anderer Führerschein vorhanden sein.
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Klasse "A2"
Zur Führerscheinklasse "A2" zählen Krafträder, auch mit Beiwagen,
- deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h beträgt,
- sowie einen Hubraum von über 50 cm³.
Die maximale Leistung darf 35 kW nicht übersteigen, bei einem Verhältnis; Leistung zur Leermasse = maximal 0,2 kW/kg.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
Die Klasse "A2" berechtigt auch zum Führen von Krafträdern der Klasse "A1" und "AM".
- Zum Erwerb ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich,
- jedoch kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis.

Klasse "A1"
Krafträder der Klasse "A1", sind:
- Leichtkrafträder, mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, sowie
- einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³.
Das Verhältnis Leistung zur Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg, betragen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³, sowie
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von max. 15 kW.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
Klasse "A1" berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 40 km/h, (Erstinbetriebnahme vor dem 31.12.1983).
- Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW u. einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ , (EZ. vor dem 18.01.2013)
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, Klasse "A1", schließt die Klasse "AM" ein.​​
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Klasse "AM"
In die Klasse "AM" fallen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h,
- einer elektronischen Antriebsmaschine oder
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 cm³.
- einer max. Antriebsleistung von 4 kW.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
- Für den Erwerb der Klasse "AM" ist kein Führerschein-Vorbesitz erforderlich.
- Ein Mindestalter von 15 Jahre genügt.

Klasse "B 196"
(Vorbesitz Klasse "B")
Krafträder (auch mit Beiwagen),
- mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und
- einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Das Verhältnis Leistung zur Leermasse darf maximal: 0,1 kW/kg betragen.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
- Vorbesitz Klasse "B" ist zwingend erforderlich (mindestens 5 Jahre).
- Mindestens 10 praktische Unterrichtsstunden à 45 Minuten
- Erfolgreiche Teilnahme an 4 theoretischen Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten.
Es ist weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung erforderlich!
