Kraftrad-Führerscheinklassen
Hier findet Ihr die Führerscheinklassen für Krafträder mit einer Beschreibung um welches Kraftrad es sich handelt. Dann welche Klassen eingeschlossen sind, welches Mindestalter, welcher Vorbesitz gebraucht wird usw.
Zwei- und Dreirädrige Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, auch mit Anhänger od. Beiwagen, sind hier enthalten.
Klasse "A"
Die Führerscheinklasse "A", gilt für „große“ Krafträder, auch mit Beiwagen, die einen Hubraum von mehr als 50 cm³ und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h haben, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
Die Klasse "A" schließt die Führerscheinklassen: "A2, A1, AM" ein.
- Das Mindestalter ist 24 Jahre, oder mind.
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2"), oder 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse "A")
- Zum Erwerb muss kein anderer Führerschein vorhanden sein.
Klasse "A2"
Zur Führerscheinklasse "A2" zählen Krafträder, - auch mit Beiwagen. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt über 45 km/h, bei einem Hubraum von über 50 cm³.
Die maximale Leistung darf 35 kW nicht übersteigen, bei einem Verhältnis; Leistung zur Leermasse = maximal 0,2 kW/kg.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
Die Klasse "A2" berechtigt auch zum Führen von Krafträdern der Klasse "A1" und "AM".
- Zum Erwerb ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich,
- jedoch kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis.
Klasse "A1"
Krafträder der Klasse "A1", sind:
- Leichtkrafträder, mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, das Verhältnis Leistung zur Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg, betragen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ u. einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von max. 15 kW.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
Klasse "A1" berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 40 km/h, (Erstinbetriebnahme vor dem 31.12.1983).
- Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW u. einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ , (EZ. vor dem 18.01.2013)
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, Klasse "A1", schließt die Klasse "AM" ein.
Klasse "AM"
In die Klasse "AM" fallen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h,
- einer elektronischen Antriebsmaschine oder
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 cm³.
- einer max. Antriebsleistung von 4 kW.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
- Für den Erwerb der Klasse "AM" ist kein Führerschein-Vorbesitz erforderlich.
- Ein Mindestalter von 15 Jahre genügt.
Klasse "B 196" (Vorbesitz Klasse "B")
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Das Verhältnis Leistung zur Leermasse darf maximal: 0,1 kW/kg betragen.
Gültigkeit/Voraussetzungen:
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
- Vorbesitz Klasse "B" ist zwingend erforderlich (mindestens 5 Jahre).
- Mindestens 10 praktische Unterrichtsstunden à 45 Minuten
- Erfolgreiche Teilnahme an 4 theoretischen Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten.
Es ist weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung erforderlich!