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Am Sportplatz 5, 56459 Bellingen

Lars Mobil: 0171 6841610

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LKW-Führerscheinklassen

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(Alle Angaben dieser Website sind ohne Gewähr!)    (Stand: 09.07.2025)

- Dein Traum vom "Brummi fahren", kann in Erfüllung gehen...

Grundvoraussetzungen:

- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 21 Jahre (Ausnahme Berufskraftfahrerausbildung/-qualifikation!) (m/w/d)

- Führerschein-Vorbesitz Klasse "B"

- Untersuchung beim Augenarzt

- Attest eines Arztes, der deine körperliche und geistige Eignung bescheinigt,

muss vor Beginn der Ausbildung vorgelegt werden!

Hast Du die vorangehenden Punkte erfüllt, dann solltest Du auch noch einige wichtige, persönliche

Eigenschaften mitbringen, um einen Führerschein für einen Lastkraftwagen erwerben zu können.

Neben unbedingter Zuverlässigkeit, ist ein gutes Konzentrationsvermögen und eine hohe Belastbarkeit gefragt.

Du erfüllst die vorstehenden Voraussetzungen?

Von diesem Zeitpunkt an, ist DEIN Engagement, DEINE Leidenschaft und DEIN Talent gefragt,

um die Anforderungen der theoretischen und praktischen Ausbildung/Prüfung, schnell und erfolgreich zu gestalten.

Wirf einen Blick auf die folgenden Informationen, um den für Dich passenden LKW-Führerschein zu finden...

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Klasse "C1"

Klasse "C1E"

KFZ zwischen 3,5 t zulässige Gesamtmasse und
7,5 t zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

KFZ der Klasse "C1" mit Anhänger über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 12 t.

KFZ der Klasse "B" mit Anhänger über 3500 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 12 t

Voraussetzungen/Gültigkeit:

Mindestalter: 18 Jahre

Zum Erwerb der Klasse "C1" ist der Vorbesitz der Klasse "B" erforderlich. Die Erteilung ist befristet bis zum 50. Geburtstag, Verlängerung alle 5 Jahre.

Voraussetzungen/Gültigkeit:

Mindestalter: 18 Jahre

Zum Erwerb der Klasse "C1E" ist der Vorbesitz der Klasse "C1" erforderlich. Die Erteilung ist befristet bis zum 50. Geburtstag, Verlängerung alle 5 Jahre.

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Klasse "C"

Klasse "CE"

KFZ über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

KFZ über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Voraussetzungen/Gültigkeit:

Mindestalter: 21 Jahre, Ausnahmen bei Berufskraftfahrerausbildung/-qualifikation (m/w/d)

Zum Erwerb der Klasse "C" ist der Vorbesitz der Klasse "B" erforderlich. Die Erteilung ist befristet auf 5 Jahre.

Voraussetzungen/Gültigkeit:

Mindestalter: 21 Jahre, Ausnahmen bei Berufskraftfahrerausbildung/-qualifikation (m/w/d)

Zum Erwerb der Klasse "CE" ist der Vorbesitz der Klasse "C" erforderlich. Die Erteilung ist befristet auf 5 Jahre.

Du hast weitergehende Fragen?

Gerne beantworten wir diese...,

nutze das Kontaktformular,

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Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

- Die Teilnahme an allen Veranstaltungen, Kursen und Ausbildungseinheitenerfolgt, (soweit gesetzl. zulässig) auf eigene Gefahr!!!